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Betreuungskosten

Das Betreuungsentgeld richtet sich nach der jeweils gültigen Satzung zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege des Kreises Bad Segeberg. Mit diesem Betreuungsentgeld werden Leistungen und Aufwendungen für Betreuung, Erziehung und Bildung erstattet (Betriebskosten, sowie Kosten wie für Bastelmaterialien oder neues Spielzeug, Hygieneprodukte und Beiträge zur Versicherung (Renten-, Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung).
Außergewöhnliche Kosten (Ausflüge) werde ich im Vorfeld mit Ihnen abstimmen und separat abrechnen.

Betreuungszeit von 07:00 bis 17:00 Uhr für:

  • Kleinkinder (1-3 Jahre) 6,30 € / Std.

Verpflegungskosten:

Frühstück:  wird gewöhnlich mitgebracht, kann aber auch gegen eine Gebühr von 2,00 € pro / Tag dazugebucht werden.

Mittagessen: 2,50 € pro / Tag.

Abendessen:  2,50 € pro / Tag

Mögliche Förderungen und Zuschüsse *

Es besteht die Möglichkeit eine Förderung der Kindertagespflege beim Jugendamt Bad Segeberg zu beantragen. Die Förderung beträgt 6,09 €/Stunde.
Der monatliche Elternbeitrag errechnet sich aus dem wöchentliche Stundenanbedarf mal 7,21€.
Siehe hierzu auch: Info zu Kindertagesbetreuung Bad Segeberg

Eltern, die eine einkommensabhängige Ermäßigung beantragen möchten, haben den entsprechenden Antrag direkt beim zuständigen örtlichen Sozialamt (in der Stadt-, Gemeinde- bzw. Amtsverwaltung) einzureichen.

Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Kinder,  deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, den Kindergeld- oder Wohnzuschlag beziehen, können Leistungen zur Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen. Mittagessen in Kita (TAGESPFLEGE), Schule und Hort: Um den Zuschuss zu erhalten, können Eltern ab sofort einen Antrag stellen. Für die Eltern verbleibt ein zu zahlender Eigenanteil von 1,00 € pro Mittagessen.

Wenn ein 2. beitragspflichtiges Kind mitbetreut wird erhält es vom Amt einen Zuschuss von 50%. Für jedes 3. beitragspflichtiges Kind werden 100 % übernommen. Auch wenn eines im Kindergarten betreut wird! In Bad Segeberg beantragen!

Die Betreuungskosten sind zu 2/3 steuerlich absetzbar (max. 4.000 €).

Wichtig ist eine rechtzeitige Beantragung der Kostenübernahme / Zuschüsse bei der Diakonie Altholstein bzw. direkt beim Amt in Bad Segeberg. Am besten 6-8 Wochen vor Arbeitsbeginn!
Diesen Antrag können alle Eltern stellen, unabhängig vom Einkommen !!!

* Alle Angaben ohne Gewähr!



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